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Die gesetzliche Verpflichtung zur Intrastat-Konformität betrifft Unternehmen, die einen grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union betreiben. Sie dient in erster Linie statistischen Zwecken, wird aber auch zur Überprüfung möglicher Fälle von Umsatzsteuerbetrug eingesetzt.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Intrastat-Meldung entsteht, sobald der jährliche Schwellenwert überschritten wird.

