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Die zunehmende Beliebtheit des Internets als neuer Vertriebskanal und von Online-Plattformen als Verkaufsinstrumente haben den grenzüberschreitenden Verkauf für Unternehmer erheblich erleichtert. Auf der anderen Seite hat dies neue Herausforderungen in Bezug auf die Einhaltung der lokalen Steuergesetze und -vorschriften mit sich gebracht.
Im Allgemeinen unterliegen Onlineverkäufe der Besteuerung im Bestimmungsland der Waren. Dennoch können sie im Versandland besteuert werden, bis sie die Umsatzgrenze überschreiten. Die Umsatzgrenze wird von den Steuerbehörden des Landes, für das die Waren bestimmt sind, festgelegt.
Nach Überschreiten der Umsatzgrenze ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei einem ausländischen Finanzamt für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen. Die Vernachlässigung dieser Steuerpflicht wird mit Steuerstrafen geahndet.
Da die Umsatzsteuersätze in vielen europäischen Ländern sehr unterschiedlich sind, gibt es die Möglichkeit der Steueroptimierung. Unsere Fachleute informieren Sie über die besten steuerlichen Optionen, um Ihr Unternehmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften zu entwickeln.

